Klaus Berndl
Die Aufhebung der Todesstrafe für "unnatürliche Sünden" in Preußen, 1794
Übersicht des Beitrags
Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 beendete in Preußen die Geschichte der Todesstrafe
für nicht der Fortpflanzung dienende Sexualität. Die Abschaffung der Todesstrafe für diese "Delikte" geschah
erstaunlich unangefochten; diskutiert wurde nur die Frage, ob die Androhung der Todesstrafe sinnvoll sei - ihre
Anwendung wurde dezidiert abgelehnt. Die Todesstrafe zurückzudrängen war eines der Ziele der preußischen
Reformjuristen. In diesem Zusammenhang ist die Reform dieser Strafrechtsbestimmungen zu sehen. Die nicht der
Fortpflanzung dienende Sexualität wurde deshalb nicht positiver beurteilt. In auffälliger Weise schrieben die
Mitglieder der Gesetzkommission ihren Abscheu ins Gesetzbuch. Aufgrund dessen geriet die Definition dieser
"Delikte" sehr vage, was den preußischen Juristen bei der Anwendung des Strafrechts einen Spielraum ließ, den
man ihnen sonst überall beschneiden wollte.
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