Jens Dobler
Zensur von Büchern und Zeitschriften
mit homosexueller Thematik
in der Weimarer Republik
Übersicht des Beitrags
Der Beitrag bietet einen Überblick über die Gesetzeslage
zur Zensur erotischer oder pornographischer Schriften und Darstellungen
in der Weimarer Republik. Zensiert wurden auch Schriften und Abbildungen
mit homosexuellen Inhalten. Ausführendes staatliches Organ war die
reichsweit zuständige Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung unzüchtiger
Bilder, Schriften, Darstellungen und Inserate in Berlin, deren Aufgabengebiete
vorgestellt werden. Anhand einiger Beispiele soll die unterschiedliche
Handhabung von Bücher- und Zeitschriftenzensur deutlich gemacht werden.
Trotz einer zunehmenden allgemeinen Verschärfung der Zensur zum Ende
der Weimarer Republik ist eine sich speziell gegen Homosexuelle richtende
Zensur nicht festzustellen.
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