Claudia Schoppmann:
Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938 – 1945,
Berlin: Querverlag 1999, 155 S., 29,80 DM
Rezension von Ilse Kokula, Berlin
Beklagt wird häufig, die Erforschung der Situation lesbischer Frauen
in der Zeit des Faschismus hinke der Erforschung der Situation schwuler
Männer hinterher. Oft wird diese Forschungslücke auch als Vorwand
benutzt, um bei Veranstaltungen und Ausstellungen lesbische Frauen nicht
oder nur am Rande zu thematisieren. Die promovierte Historikerin und Germanistin
Claudia Schoppmann hat bereits mehrere Bücher (Der Skorpion – Frauenliebe
in der Weimarer Republik; Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche
Homosexualität; Zeit der Maskierung – Lebensgeschichten lesbischer
Frauen im "Dritten Reich") sowie Artikel auf diesem Gebiet publiziert.
Mit dem neuen Buch Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe 1938 - 1945
wird ein weiteres Stück dieser Lücke von der Autorin geschlossen,
und zwar am Beispiel Österreichs. Die Argumente (sie wurden auch von
mir vertreten), es habe keine offizielle strafrechtliche Verfolgung lesbischer
Frauen im "Dritten Reich" gegeben, können nun nach den Recherchen
der Autorin in der alten Form nicht mehr aufrechterhalten werden.
Claudia Schoppmann stellt dar, wie Polizei und Justiz nach dem Einmarsch
der Deutschen im März 1938 und dem danach erfolgten Anschluss der
"Ostmark" an das "Altreich" vorgingen. Sie zeigt, wie Frauen sich in der
damaligen Situation verhielten und welche Handlungsspielräume sie
hatten. Sie tut dies anhand von erhalten gebliebenen Wiener Gerichtsakten.
Ende der achtziger Jahre waren bei dem Forschungsprojekt "Soziale Kontrolle
einer Minderheit" zahlreiche Gerichtsakten entdeckt worden. Im Frühjahr
1996 hatte die Autorin die Möglichkeit, einige der einschlägigen
Prozessakten einzusehen. Bekannt ist, dass in den Jahren 1938 – 1943 vom
Landgericht Wien 66 Frauen nach § 129 I (Sodomie und Homosexualität)
des österreichischen Strafgesetzbuches verurteilt wurden. Sie konnte
die Unterlagen von 23 Strafverfahren mit rund 50 Beschuldigten bzw. Verurteilten
studieren.
Das Ergebnis ist ein Buch, das den Alltag dieser Frauen in den Mittelpunkt
stellt. Interessant zu erfahren ist, dass die in diesen Verfahren beschuldigten
Frauen fast alle der sozialen Unterschicht angehörten (eine Beobachtung,
die bereits niederländische ForscherInnen, machten, die alte Gerichtsakten
durchforsteten). Sie waren als Hilfsarbeiterin, Kellnerin, Schaffnerin,
Schneiderin, Platzanweiserin im Kino tätig oder arbeitslos.
Nach einem einleitenden Vorwort stellt Claudia Schoppmann zehn Fallgeschichten
vor. Sie bemerkt, dass der Umgang mit dieser Art von Quellen nicht unproblematisch
ist. "Abgesehen von ganz wenigen in den Akten enthaltenen Selbstzeugnissen
(z.B. beschlagnahmte Briefe), die als authentisch gelten können, sind
die Aussagen der Beschuldigten also zum einen durch die Verhörsituation
geprägt, zum andern tragen die Protokollaussagen die Handschrift des
Polizei? und Justizapparates. Das zeigt sich auch an dem Voyeurismus, der
in allen Akten ganz offen zutage tritt, an der fast genüsslichen Wiedergabe
pikanter Details aus dem Intimleben." So wird in zwei Fallgeschichten der
stattgefundene bzw. nicht stattgefundene "Samenerguß" (welch biologisches
Wunder!) protokolliert.
Die Protokolle lassen nur sehr bedingt Rückschlüsse auf die
sexuelle Identität der Frauen zu. "Es ist naheliegend, daß die
Frauen bei der Vernehmung [...] leugneten oder vermeinten, denn ein Bekenntnis
zum Lesbischsein wäre wohl einem Schuldeingeständnis gleichgekommen."
Angezeigt haben Vermieter, Nachbarn, Arbeitgeber, mal weil eine dienstverpflichtete
Arbeiterin einer anderen an den Busen gelangt haben soll, mal weil Bettwäsche
von der Untermieterin geklaut wurde und sich dies mit dem aus dem Untermietzimmer
gehörten "Seufzen und Stöhnen" gut verbinden ließ, mal
weil ein Zensor bei der Post einen postlagernden Brief abfing und der Gestapo
aushändigte.
Diese Fallgeschichten sind in einem Nachwort in den historischen und
rechtlichen Hintergrund eingebettet. Im Kapitel Justitia auf Abwegen zeichnet
die Autorin die Rechtsentwicklung in Deutschland und Österreich nach.
Strafbar blieb lesbische Liebe in Österreich bis 1971. Während
weibliche Homosexualität in Deutschland seit 1871 nicht mehr strafrechtlich
verfolgt – und auch von den Nationalsozialisten nicht in das Strafrecht
aufgenommen – wurde, ging Österreich einen anderen Weg. Als Österreich
als "Ostmark" ein Teil des "Großdeutschen Reiches" war, wurde die
Strafverfolgung lesbischer Frauen fortgesetzt, und seit 1940 wurde der
Straftatbestand des § 129 I b analog dem verschärften §
175 des deutsches Strafgesetzbuchs erweitert, so dass nun beispielsweise
auch flüchtige Berührungen als strafbar galten. Trotzdem sind
weitaus weniger lesbische Frauen als schwule Männer verurteilt worden.
In ihrem Buch Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität,
das 1997 neu aufgelegt wurde, erläutert Claudia Schoppmann, dass aufgrund
der untergeordneten Stellung der Frau im gesellschaftlichen und politischen
Leben die deutschen Nationalsozialisten weibliche Homosexualität als
"sozial ungefährlicher" ansahen.
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