Christiane Carri:
"Als erstes Symptom einer gewissen psychischen Abwegigkeit ist bei ihr selbst ihre homosexuelle Einstellung zu nennen."

Diskurse um weibliche Homosexualität aus einem Entmündigungsgutachten der Weimarer Republik

Übersicht des Beitrags

Christiane Carris Beitrag befasst sich mit der Thematisierung weiblicher Homosexualität innerhalb eines Entmündigungsverfahrens aus der Weimarer Republik. Sie geht dabei der These nach, dass die ausbleibende strafrechtliche Verfolgung homosexueller Frauen die Konsequenz einer sexistischen Strafrechtspraxis war, welche die Verfolgung homosexueller Frauen in den Bereich des Familiären/Privaten platzierte. Zur Analyse betrachtet sie wissenschaftlich-psychiatrische als auch politische Aussagen zu weiblicher Homosexualität und deren Auswirkungen auf das psychiatrische Gutachten dieses Verfahrens. Das Entmündigungsgutachten entstand in Berlin im Jahr 1929 und steht in einer Reihe weiterer Entmündigungsverfahren gegen als homosexuell erklärte Frauen. Die Diagnose der Homosexualität selbst wurde in keiner der untersuchten Akten gestellt, meist wurde diese als Symptom weiterer Geisteskrankheiten gefasst, wie zum Beispiel in dem untersuchten Fall als "Schwachsinn auf dem Gebiete der Moral". Die rechtliche Entmündigung stellte die betroffenen Frauen juristisch wie sozial auf die Stufe eines Kleinkindes und brachte viele Betroffene lebenslänglich in psychiatrische Anstalten. Der Artikel basiert auf einem Dissertationsprojekt, das Entmündigungsverfahren von Frauen im Kaiserreich und der Weimarer Republik untersucht.




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