Jens Dobler
Zensur von Büchern und Zeitschriften mit homosexueller Thematik in der Weimarer Republik

Übersicht des Beitrags

Der Beitrag bietet einen Überblick über die Gesetzeslage zur Zensur erotischer oder pornographischer Schriften und Darstellungen in der Weimarer Republik. Zensiert wurden auch Schriften und Abbildungen mit homosexuellen Inhalten. Ausführendes staatliches Organ war die reichsweit zuständige Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften, Darstellungen und Inserate in Berlin, deren Aufgabengebiete vorgestellt werden. Anhand einiger Beispiele soll die unterschiedliche Handhabung von Bücher- und Zeitschriftenzensur deutlich gemacht werden. Trotz einer zunehmenden allgemeinen Verschärfung der Zensur zum Ende der Weimarer Republik ist eine sich speziell gegen Homosexuelle richtende Zensur nicht festzustellen.




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